1.900 Euro Restkosten
Welcher Hubschrauber bei einem Unfall zur Unfallstelle fliegt, kann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen für Patienten haben. In Mieming prallte ein 13-jähriger Bub mit seinem Fahrrad in ein Auto. Die Rettung wurde verständigt, die Landesleitstelle schickte den Notarzt per Helikopter. Der Bub wurde in die Klinik gebracht. Dann kam eine Rechnung der privaten Hubschrauberfirma Heli Austria über Restkosten von 1.900 Euro.
Insgesamt stellte sie 3.900 Euro für den Flug in Rechnung, die Hälfte bezahlte die Tiroler Gebietskrankenkasse, der Rest wurde dem Patienten verrechnet.
Landesleitstelle entscheidet
Dabei hätte der Flug für den Patienten auch kostenlos sein können. Wäre der Christophorus (ÖAMTC) oder der Heli 6 gekommen, wären die Kosten durch den Satz der Gebietskrankenkasse gedeckt gewesen.
Dahinter steckt das komplizierte Flugrettungsgesetz zum Leidwesen der Patienten. Bei Verkehrsunfällen verrechnet der ÖAMTC den Kassensatz. Die Firma Knaus Helikopter - jetzt heißt sie Heli Austria - verrechnet kostendeckend und den Rest dem Patienten. Welcher Hubschrauber kommt, entscheidet die Landesleitstelle. Der Patient kann das nicht beeinflussen.
Neues Rettungsgesetz
Das Land Tirol will dieses Problem mit dem neuen Rettungsgesetz lösen, das derzeit in Ausarbeitung ist. Ob die Familie in Mieming die restlichen 1.900 Euro zahlen muss, ist noch offen. Das Land wolle der Familie behilflich sein, sagte der zuständige Abteilungsleiter gegenüber dem ORF. Immerhin sei das Land verpflichtet, im Rettungswesen alle Bürger gleich zu behandeln.
tirol.ORF.at
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31.12.2008 -
Hubschraubereinsatz kann teuer kommen










