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News

05.01.2009 - 
Diskussion um Hubschrauber-Einsätze: Veraltete Gesetze?

von tirol.ORF.at

Nachdem in Osttirol ein Mann an einem Herzinfarkt starb, muss die Witwe jetzt 6.000 Euro an einen privaten Hubschrauberbetreiber zahlen. Obwohl der Heli weder von ihr angefordert wurde, noch irgendjemand etwas davon gehabt hat.

Mann verstarb während Wiederbelebung
Geschehen ist der Todesfall während einer Sportveranstaltung in Osttirol. Für die Veranstaltung war der örtliche Notarzthubschrauber abgestellt. Als in der Nähe ein Mann mit einem Herzinfarkt zusammenbrach, wurde aus dem Nordtiroler Unterland ein privater Hubschrauber samt Notarzt angefordert. Doch das Opfer verstarb nach 45-minütiger Wiederbelebung. Diese 45 Minuten wurden vom Hubschrauberbetreiber - durchaus üblich - als Flugzeit verrechnet.

Notärztliche Versorgung als Flugzeit berechnet
Rechtlich sei das gedeckt, sagt Heinz Hollaus von der Gebietskrankenkasse: "Derjenige der, im Glauben dass ein Notarzthubschrauber notwendig ist, die entsprechenden Schritte einleitet, muss die entstandenen Kosten gegen sich gelten lassen." Das sei in diesem Fall die Witwe als Rechtsnachfolgerin.

Hollaus kritisiert die "veraltete Gesetzgebung". Im Zentrum der Vergütung solle zudem die notärztliche Versorgung und nicht der Transport stehen.

tirol.ORF.at