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10.09.2011 - 
Tod am Mont Blanc - Tiroler Bergführer vor Gericht

von tirol.ORF.at

Innsbruck, 10. September 2011 - Ein 38-jähriger Tiroler Bergführer muss sich im Oktober einem französischen Gericht stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor, weil sein Gast am Mont Blanc tödlich abstürzte.

Die Verhandlung findet in der Kleinstadt Bonneville statt. Laut Anklage habe der Tiroler Bergführer nicht ausreichend für die Sicherheit seines 49-jährigen Kunden gesorgt. Der Unfall hatte sich im Juni ereignet.

Anklage kritisiert fehlende Seilsicherung
Das Unglück ereignete sich knapp unterhalb der Gouter-Hütter auf rund 3.500 Metern. Der Tiroler Bergführer war mit drei Klienten unterwegs. Dabei verlor der 49-Jährige, der nicht angeseilt war, den Halt und stürzte 400 Meter in die Tiefe.

Ein Führer dürfe am Mont Blanc höchstens mit zwei Leuten unterwegs sein, so die Anklage, und außerdem sei der Alpinist nicht angeseilt gewesen.

Gast soll Anweisungen missachtet haben
Robert Span vom Tiroler Bergsportführerverband, dessen Mitglied der Angeklagte ist, schildert das Unglück etwas anders. Der Gast habe knapp unterhalb der Hütte einen Schwächeanfall gehabt, deshalb hätte die Gruppe vereinbart, dass er an einer sicheren Stelle sitzenbleibe.

Der Bergführer wollte die anderen Teilnehmer auf die Hütte bringen und zurückkehren. Wenn es dem Geschwächten wieder gut ginge, wolle er mit ihm ebenfalls zur Hütte gehen, wenn nicht, mit ihm absteigen.

Der Österreicher habe sich aber nicht daran gehalten und sei der Gruppe später gefolgt, dabei sei er abgestürzt.

Berufsverband erwartet Freispruch

Span sagt weiter, mit erfahrenen Alpinisten könne man bei guten Verhältnissen die Tour auch seilfrei gehen. Die Verhandlung findet im Oktober statt, der Tiroler Bergsportführerverband hofft auf einen Freispruch.

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